Unsere Stromtarife für Haushalts- und Gewerbekunden
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden in Niederspannung bzw. Niederdruck zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Grundversorgung.
Vor Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes Mitte des Jahres 2005, wurde die Grundversorgung als Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung von Tarifkunden bezeichnet.
Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
Alle Haushaltskunden, die nicht grund- oder ersatzversorgt werden, haben einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung. Desweiteren zählen auch berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Letztverbraucher dazu, deren Verbrauch pro Jahr nicht über 10.000 Kilowattstunden übersteigt.
Sonderkunden
Alle Letztverbraucher mit einem beruflichen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden werden als Sonderkunde bezeichnet.