Grundversorgung und Ersatzversorgung
Durch das am 13.07.2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat sich in der Elektroindustrie einiges verändert. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff Allgemeiner Tarif zum Begriff Grundversorgung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Den Grundversorgungsvertrag, die StromGVV und die Preisblätten können Sie sich in unserem Onlineservice herunterladen.