Die EVG Perlesreut eG beteiligt sich an der VBEW-Initiative "Klimaschonender Firmenwagen"
Kriterien gemäß der Rahmenvereinbarung „Beschaffung von Firmenwagen nach Klimaschutzkriterien“. Die Unternehmen verpflichten sich, für alle ab dem 01.01.2016 zusätzlich beschafften oder zusätzlich angemieteten Pkw-Firmenfahrzeuge nachfolgende CO2-Ziele einzuhalten:
- 1. Ebene (Vorstand, Geschäftsführer, Werkleiter): ≤ 120 gCO 2 /km
- 2. und weitere Ebenen: ≤ 95 gCO 2 /km
Unter „zusätzlich beschaffte oder angemietete Fahrzeuge“ werden hier sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtfahrzeuge verstanden. Die CO2-Grenzen gelten auch für Fahrzeuge, die als Ersatz für ein altes Fahrzeug angeschafft oder angemietet werden. Nutzfahrzeuge und kurzfristig angemietete Fahrzeuge sind nicht enthalten.
Für die Beurteilung der benzin-, diesel- oder strombetriebenen Fahrzeuge gelten die CO2-Werte nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), wie sie auch in den Fahrzeugpapieren genannt werden. Bei Erdgasfahrzeugen wird ein Biomethan-, Feinstaub- und Schadstoff-Bonus in Höhe von 25% gegenüber den nach dem NEFZ ausgewiesenen CO2-Werten berücksichtigt (entspricht ≤ 160 gCO 2 /km bzw. ≤ 126,7 gCO 2 /km).